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Notarielles Dokument mit rotem Wachssiegel und Siegelstempel auf einem Holztisch.

Die Rolle des Notars

 

Der Notar – unerlässlicher Partner beim Immobilienkauf und -verkauf

Auf dem Weg zur eigenen Traumimmobilie sind einige Formalitäten zu erledigen. Dazu gehört der Besuch beim Notar, wobei gerade private Interessenten unsicher sind, welche Aufgaben dieser genau übernimmt und ab welchem Zeitpunkt eine Zusammenarbeit nötig wird. In diesem Artikel zeigt Ihnen die ALPHA IMMOBILIEN GROUP auf, welche unerlässliche Rolle der Notar beim Immobilienkauf und -verkauf spielt und wie Notartermine ablaufen.

Wofür wird die notarielle Hilfe genau benötigt?

Landläufig wird angenommen, dass der Besuch im Notariat alleine der Beurkundung des Kaufvertrags dient. Dies ist zwar ein elementarer Bestandteil der Tätigkeit eines Notars, seine Aufgaben gehen jedoch weit darüber hinaus. Der Notar ist der zentrale Ansprechpartner für die gesamte Kaufabwicklung und stellt für Eigentümer und Käufer gleichermaßen einen verlässlichen Ansprechpartner dar.

Üblich ist, dass der Käufer einen Notar auswählt, eine gemeinsame Absprache mit dem Verkäufer ist denkbar. Die Vereinbarung des ersten Notartermins ist erst sinnvoll, wenn Einigkeit über die Inhalte des Kaufvertrags besteht und die Käuferseite eine verlässliche Zusage über die Immobilienfinanzierung hat.

Aufgaben des Notars beim Immobilienverkauf

Nach § 311 b BGB ist alleine ein notarieller Kaufvertrag beim Hausverkauf rechtsgültig. Damit der Notar diese Unterschrift leisten kann, hat er im Vorfeld alle vertraglichen und rechtlichen Konditionen zu prüfen, die dem Verkauf potenziell entgegenstehen könnten. Hierzu gehört explizit die Prüfung, ob sich im Grundbuch noch Grundschulden der Immobilie finden lassen.

Zu den weiteren Aufgaben des Notars zählen:

  • Unterstützung beim Aufsetzen eines rechtssicheren Kaufvertrags
  • Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuchamt
  • Antrag auf Änderung des Eigentums beim Grundbuchamt stellen
  • Abwicklung und Überwachung der Kaufpreiszahlung
  • Meldung der Veräußerung an das Finanzamt

Viele der genannten Aufgaben sind Laien auf Verkäufer- und Käuferseite oft nicht bekannt. Durch die verpflichtende Beauftragung eines Notars entsteht die uneingeschränkte Sicherheit, dass der Hauskauf formal gelingt und die alte Eigentümerseite den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich ausgezahlt bekommt.

Ablauf des Notartermins im Überblick

Beim gemeinsamen Termin beim Notar klärt dieser zunächst mögliche Fragen oder Unstimmigkeiten der beiden Vertragspartner ab, beispielsweise falls es noch zu Nachverhandlungen rundum den Kaufvertrag kommt oder nachträgliche Mängel aufgedeckt wurden. Sofern alle Unklarheiten beseitigt sind, übernimmt der Notar die Unterzeichnung des vorgelegten Kaufvertrags. In vielen Fällen war dieser bereits im Auftrag des Käufers zuvor aktiv, um den Kaufvertrag detailliert auszuarbeiten und Sonderwünsche beider Seiten einfließen zu lassen.

Während des Termins verliest der Notar die wichtigsten formalen Rahmenbedingungen, die beide beteiligten Seiten damit zur Kenntnis nehmen. Hierzu zählen Aspekte wie der angesetzte Kaufpreis und dessen Fälligkeit, Hinweise zur Sachmängelhaftung und zur Abwicklung der Übergabe.

Weitere Beratung gewünscht? Wir helfen Ihnen weiter!

Noch vor dem Notartermin kann es sinnvoll sein, grundlegende Fragen zum Kaufvertrag und dem angestrebten Immobilienkauf abklären zu lassen. Mit unserer Expertise der ALPHA IMMOBILIEN GROUP muss es hierfür kein Besuch im Notariat sein – wir beraten Sie ebenfalls kompetent und servicestark. Kontaktieren Sie uns!

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